• Nahrungsmittelallergien
  • Laktoseintolerantz (Milchzuckerunverträglichkeit)
  • Fruktosemalabsorption (Fruchtzuckerunverträglichkeit)
  • Sorbitintoleranz
  • Histaminunverträglichkeit
  • Zöliakie, Sprue (Glutenunverträglichkeit)
Ihr Arzt hat bei Ihnen oder einem Familienmitglied eine Nahrungsmittelallergie oder −unverträglichkeit festgestellt?
Eine Flut von Informationen lässt sich dazu finden. Doch was ist davon richtig was falsch?
Fehlt mir in meiner Ernährung etwas, wenn ich die betreffenden Lebensmittel einfach weglasse?
Wie kann mein Ess−Alltag mit der Allergie oder Unverträglichkeit aussehen?
Diese und mögliche weitere Fragen können wir gemeinsam klären.

Die Kosten für ernährungstherapeutische Beratung werden bei Vorliegen einer entsprechenden Verordnung durch den Arzt von den meisten Krankenkassen entsprechend § 43 SGB V anteilig
oder komplett erstattet. Einen eventuell notwendigen Kostenvoranschlag stelle ich Ihnen gerne aus.